Informationen FIDLEG

Informationen für Kundinnen und
Kunden der Avadis Vorsorge AG

Februar 2024

Das vorliegende Informationsblatt bezweckt die Erfüllung der Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).

1. Informationen über die Avadis Vorsorge AG

Die Avadis Vorsorge AG ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht (FINMA) beaufsichtigte Finanzdienstleisterin und verfügt über eine Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen.

Kontaktdaten Avadis Vorsorge AG:
Avadis Vorsorge AG
Zollstrasse 42
8031 Zürich
www.avadis.ch 
058 585 33 55
info@avadis.ch

Kontaktdaten FINMA:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern 
www.finma.ch
031 327 98 88 

2. Ombudsstelle

Der Schutz und die langjährige Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden hat bei der Avadis Vorsorge AG oberste Priorität. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, wenden Sie sich in einem ersten Schritt bitte an uns. Gemeinsam werden wir eine Lösung für Ihr Anliegen finden. Gelingt dies nicht, haben Sie die gesetzliche Möglichkeit, sich an die Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) zu wenden. Die FINOS ist die für die Avadis Vorsorge AG zuständige Ombudsstelle und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle. 

Kontaktdaten Ombudsstelle:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
www.finos.ch
044 552 08 00

3. Kundensegmentierung

Das FIDLEG unterteilt Kunden von Finanzdienstleistern in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Diese Einteilung stellt zusätzlichen regulatorischen Schutz sicher und beruht auf den persönlichen finanziellen Verhältnissen bzw. dem Wissensstand, der Erfahrung und der Finanzexpertise einer Person, oder der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder professionellen Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittelgrosse Unternehmen werden grundsätzlich als Privatkunden klassifiziert, grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle Kunden. Sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, werden Sie als Privatkunde eingestuft, womit Sie den umfassendsten Kundenschutz geniessen.

4. Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von der Avadis Vorsorge AG als auch von Drittparteien anfallen. Diese legen wir Ihnen vor Abschluss eines Vertrages detailliert offen. 

5. Entschädigungen Dritter

Die Avadis Vorsorge AG erhält von der Avadis Vermögensbildung SICAV eine Entschädigung für ihre Vertriebstätigkeit von Aktien der Teilvermögen der Avadis Vermögensbildung SICAV. Die Höhe dieser Entschädigung wird jeweils im Jahresbericht der Avadis Vermögensbildung SICAV offengelegt. Auf Anfrage legt die Avadis Vorsorge AG die effektiv erhaltenen Beträge für ihre Vertriebstätigkeit von Aktien der Teilvermögen der Avadis Vermögensbildung SICAV offen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Avadis Vorsorge AG die für ihre Vertriebstätigkeit erhaltene Entschädigung vollumfänglich einbehält und verzichten ausdrücklich auf die Weitergabe dieser Entschädigung an Sie. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht.

6. Risikoinformationen

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Risiken vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung kennen und verstehen. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» informiert Sie über die mit dem Erwerb von Finanzprodukten verbundenen Risiken. Diese Broschüre können Sie bei der Schweizerischen Bankiervereinigung auf www.swissbanking.ch herunterladen.

7. Produktinformationen

Relevante Dokumente mit Produktinformationen zu den einzelnen Finanzinstrumenten (z.B. Prospekt, Anlagereglement, Basisinformationsblätter (BIB)) sowie Halbjahres und Jahresberichte finden Sie unter www.avadis.ch.

8. «Execution-only»-Transaktionen

Die Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen erfolgt ohne Beratung und Empfehlung durch die Avadis Vorsorge AG, sog. «Execution-only»-Transaktionen, und die Avadis Vorsorge AG führt weder eine Angemessenheits- noch eine Eignungsprüfung durch.

9. Verhaltensregeln / Interessenkonflikte

Die Avadis Vorsorge AG hält sich an die geltenden Verhaltensregeln, namentlich an die Informations-, Sorgfalts-, Treue-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Sie trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenskonflikte bei ihrer Geschäftstätigkeit zu vermeiden und um Sie vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenskonflikt nicht vermeiden, wird Ihnen ein solcher offengelegt und eine Massnahme nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt.    

Information FIDLEG (PDF)